Die deutschen Automobilclubs weisen ausdrücklich darauf hin, dass ausländische Straßenverkehrsordnungen dramatisch höhere Geldbußen aufweisen, als die deutsche StVo. Die zu erwartende Sommerreisewelle soll wieder Millionen Euro in die Kasse ausländischer Polizeiabteilungen spülen. Auch mit dem Wohnmobil oder Camper unterliegt man grundsätzlich dem Verkehrsrecht des jeweiligen Landes. Viele Camping Urlauber sollten sich vor Reiseantritt zu Verhaltensbestimmungen wie Tempolimits und Vorfahrtsregeln in ihrem Urlaubsland informieren. Die ausländischen Bestimmungen weichen teilweise erheblich von deutschen Vorschriften ab. Auch Verfahrensvorschriften sind davon betroffen.
Besonders viel Wert wird in den meisten Ländern auf das Tagfahrlicht gelegt, das nahezu in sämtlichen europäischen Staaten Vorschrift ist. Das Spektrum der Bußgelder bei Nichtbeachtung reicht von 6 Euro in Litauen bis zu 300 Euro in Portugal.
Beachten Sie das auch bei Themen, die eigentlich EU - weit geregelt sein sollten, gravierende Unterschiede existieren:
Die Strafen variieren zwischen 137,50 € in Belgien bis zu mehr als 5.000 € in anderen Nachbarländern.


1 Antwort bis jetzt ↓
1 Jens // Jun 3, 2008 at 19:06
Junge Camping Urlauber sollten auch daran denken, dass das aufstellen der Zelte in der freien Natur (Schwarzcamping) auch in den meisten Ländern mit erheblichen Strafen belegt wird. Auch das übernachten im Schlafsack ohne Zelt wird in Ländern wie Litauen nicht gern gesehen und führt zu Geldstrafen.
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